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zu § 62 TKG 2003 (Kuttner/Alge)

Kuttner/Alge1. AuflJuni 2016

Ziel dieses Abschnittes ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung der Gesamtheit aller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Nutzern und Betreibern von Kommunikationsnetzen und -diensten, in objektiver, transparenter und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen.

BGBl I 70/2003 idF I 102/2011.

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