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zu § 51 TKG 2003 (Holzinger/Voglmayr)

Holzinger/Voglmayr1. AuflJuni 2016

6. Abschnitt
Frequenzen

 

(1) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verwaltet das Frequenzspektrum sowie die österreichischen Nutzungsrechte an Orbitalpositionen von Satelliten unter Beachtung der internationalen Vereinbarungen sowie unter Berücksichtigung des hohen gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Wertes von Frequenzen. Er hat durch geeignete Maßnahmen eine effiziente und störungsfreie Nutzung zu gewährleisten.

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