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zu § 26 TKG 2003 (Steiner-Pauls)

Steiner-Pauls1. AuflJuni 2016

4. Abschnitt
Universaldienst

 

(1) Universaldienst ist ein Mindestangebot an öffentlichen Diensten, zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen.

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