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zu § 13a TKG 2003 (Bauer-Dorner/Mikula)

Bauer-Dorner/Mikula1. AuflJuni 2016

(1) Die Regulierungsbehörde hat nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bis längstens 1. Jänner 2017 eine zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten einzurichten, zu führen und regelmäßig zu aktualisieren.

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