Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet
(aufgehoben durch BGBl I 102/2011) „Bereitsteller eines Kommunikationsnetzes“ ein Unternehmen, das ein derartiges Netz errichtet, betreibt, kontrolliert oder zur Verfügung stellt;Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet
(aufgehoben durch BGBl I 102/2011) „Bereitsteller eines Kommunikationsnetzes“ ein Unternehmen, das ein derartiges Netz errichtet, betreibt, kontrolliert oder zur Verfügung stellt;