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zu § 269a UGB (Baldauf)

Baldauf2. AuflFebruar 2017

Wenn und soweit die Europäische Kommission internationale Prüfungsstandards übernommen hat, sind Abschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen unter Beachtung dieser Grundsätze durchzuführen.

Eingefügt durch das URÄG 2008 (BGBl I 2008/70).

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