(1) Ein Mutterunternehmen (§ 189a Z 6), das österreichischem Recht unterliegt braucht bei Erfüllung der Voraussetzungen des Abs. 2 keinen Teilkonzern samt Konzernlagebericht aufzustellen (befreites Unternehmen), wenn es in den Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens (befreiender Konzernabschluss) einbezogen ist und