Mit dem nun vorliegenden 2. Band des UGB-Kommentars findet ein schon vor längerer Zeit angekündigtes Werk seine Vollendung, dessen Verzögerung zum einen im Wechsel der Autorenschaft, zum anderen und noch mehr in der regen Tätigkeit des Gesetzgebers gründet. Noch während der Drucklegung wurde das NaDiVeG (BGBl I 2017/20) verabschiedet, das soweit wie möglich noch Eingang in die Kommentierung gefunden hat. Möglicherweise wurde der eine oder andere Querverweis übersehen – dafür ersuchen wir bereits hier um Nachsicht.