3. AuflJuni 2017
5. Abschnitt Ersatz des Schadens aus Wettbewerbsrechtsverletzungen
(1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts regeln die zivilrechtliche Haftung für und die Geltendmachung von Schäden, die durch Wettbewerbsrechtsverletzungen verursacht werden.