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zu § 37a KartG

3. AuflJuni 2017

5. Abschnitt Ersatz des Schadens aus Wettbewerbsrechtsverletzungen

 

(1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts regeln die zivilrechtliche Haftung für und die Geltendmachung von Schäden, die durch Wettbewerbsrechtsverletzungen verursacht werden.

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