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zu § 92 GmbHG (Foglar-Deinhardstein/Trettnak)

Foglar-Deinhardstein/Trettnak2. AuflMärz 2024

(1) Insoweit die vorstehenden Paragraphen nicht abweichende Anordnungen enthalten, haben alle in diesem Gesetze hinsichtlich der Geschäftsführer getroffenen Bestimmungen sinngemäß auch in Bezug auf die Liquidatoren Anwendung zu finden.

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