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zu § 27 GmbHG (Rieder)

Rieder2. AuflMärz 2024

Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für die Stellvertreter der Geschäftsführer.

Inhaltsübersicht

Literatur:

Durstberger, Vorstandsorganisation (2019);

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