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zu § 22 GmbHG (Edelmann/Nayer)

Edelmann/Nayer2. AuflMärz 2024

(1) Die Geschäftsführer haben dafür zu sorgen, daß ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.

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