Das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011, BGBl I Nr 77/2011) ist mit 1. September 2011 in Kraft getreten und bringt, basierend auf einer einschlägigen EU-Richtlinie (2009/65/EG) eine Reihe von Neuerungen, die zum einen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bedeuten und zum anderen aber auch mehr Anforderungen an die interne Organisation für Verwaltungsgesellschaften und mehr Instrumente für die Aufsicht. Gleichzeitig tritt das InvFG 1993 außer Kraft. Mit dem InvFG 2011 werden Bestimmungen eingeführt, die vor allem auch in einem integrierten EU-Binnenmarkt für Investmentfonds mehr Synergien bringen sollen, wie die Möglichkeit, dass Verwaltungsgesellschaften nunmehr auch Investmentfonds in anderen Mitgliedstaaten verwalten können, harmonisierte Regelungen für Fondsverschmelzungen, die auch grenzüberschreitende und rechtsformübergreifende Verschmelzungen ermöglichen, Regelungen für Master-Feeder-Fonds und Vereinfachungen für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfondsanteilen. Verstärkte Anforderungen an die interne Organisation wie ausführliche Regelungen zu Compliance, Risikomanagement und interner Revision sowie neue Regelungen für eine verstärkte EU-weite Aufsichtskooperation bedeuten allerdings auch für bereits bestehende Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften (Kapitalanlagesellschaften) eine Herausforderung und Notwendigkeit zur Adaption an die neuen Regeln, wenn auch zum Teil bestehende Praktiken bloß in gesetzliche Regeln transformiert worden sind.
