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VI. Hauptstück des AußStrG 2003 - [Auszug] (Vonkilch)

Vonkilch5. AuflSeptember 2023

Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Es ist – soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird – auch auf Verfahren anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten anhängig geworden sind.

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