Schluss- und Übergangsbestimmungen
Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Es ist – soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird – auch auf Verfahren anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten anhängig geworden sind.
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Es ist – soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird – auch auf Verfahren anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten anhängig geworden sind.