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zu § 48 WEG (Vonkilch)

Vonkilch5. AuflSeptember 2023

Nicht anwendbare Regelungen über das Wohnungseigentum

 

Für das vorläufige Wohnungseigentum des Alleineigentümers gelten insbesondere folgende Regelungen der übrigen Abschnitte dieses Bundesgesetzes nicht:

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