Die Kommentierung ist in zwei Bände gegliedert, deren erster das MRG und deren zweiter das WEG beinhaltet.
Innerhalb der beiden Bände beginnt die Darstellung der einzelnen Paragraphen mit dem jeweiligen Gesetzestext in Fettdruck.
Daran anschließend folgt in jenen Fällen, in denen es für das bessere Verständnis der Kommentierung notwendig erschien, der – allenfalls auszugsweise – matt gedruckte Text früherer Fassungen, Übergangsbestimmungen, anderer relevanter Gesetze (wie etwa das RichtwertG im Fall des § 16 MRG) sowie sonstiger einschlägiger Informationen.