Das Inkrafttreten der WEG-Novelle 2022, durch die die umfangreichste Novellierung des WEG 2002 seit der WRN 2006 – darunter eine grundlegende Umgestaltung des für die WE-Verwaltung so zentralen Beschlussrechts der Eigentümergemeinschaft – erfolgte, stellte den geeigneten Anlass dar, eine Neuauflage des WEG-Bandes des „Österreichischen Wohnrechts“ in Angriff zu nehmen.