Die Jahre seit dem Erscheinen der letzten Auflage des „Österreichischen Wohnrechts“ im Jahr 2007 waren sowohl für die Wohnrechtspraxis als auch für die Wohnrechtsdogmatik durchaus bewegte. Insbesondere im Mietrecht wurde durch mehrere Verbandsklagen, in denen die tradierte Vertragsgestaltungspraxis in aller Schärfe mit den Vorgaben des KSchG und der Möglichkeit der Inhaltskontrolle von Vertragsmustern gemäß § 879 Abs 3 ABGB konfrontiert wurde, ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der vieles, was jahrzehntelang als dogmatisch gesichert galt, plötzlich zweifelhaft erscheinen ließ.