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zu Art 21 HAÜ (Fucik)

Fucik1. AuflJänner 2019

(1) Soll die Adoption erst durchgeführt werden, nachdem das Kind in den Aufnahmestaat gebracht worden ist, und dient es nach Auffassung der Zentralen Behörde dieses Staates nicht mehr dem Wohl des Kindes, wenn es in der Aufnahmefamilie bleibt, so trifft diese Zentrale Behörde die zum Schutz des Kindes erforderlichen Maßnahmen, indem sie insbesondere

veranlaßt, daß das Kind aus der Aufnahmefamilie entfernt und vorläufig betreut wird;

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