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zu Art 3 HUÜ (Weber)

Weber1. AuflJänner 2019

Im Sinne dieses Übereinkommens

bedeutet «berechtigte Person» eine Person, der Unterhalt zusteht oder angeblich zusteht;bedeutet «verpflichtete Person» eine Person, die Unterhalt leisten muss oder angeblich leisten muss;

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