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zu Art 72 EuUVO (Fuchs)

Fuchs1. AuflJänner 2019

Änderungen der in dieser Verordnung vorgesehenen Formblätter werden nach dem Beratungsverfahren gemäß Artikel 73 Absatz 3 beschlossen.

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Als Vorbild für diese Bestimmung fungiert Art 31 EuVTVO.11Vgl Fucik in Fasching/Konecny2 Bd V/2 Art 72 EuUVO Rz 1; Weber in IZVR Kap 72 Art 67 EuUVO Rz 1.

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