Eine vollstreckbare Entscheidung umfasst von Rechts wegen die Befugnis, alle auf eine Sicherung gerichteten Maßnahmen zu veranlassen, die im Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vorgesehen sind.
Sicherungsmaßnahmen sind einstweilige Maßnahmen, die die Durchsetzung der Ansprüche des Gläubigers am Vermögen des Schuldners sicherstellen sollen, und diesen vor einer Vollstreckungsvereitelung schützen.1 Dazu gehören etwa Pfandrechte oder Veräußerungsverbote. Sie dürfen aber nicht zu einer Befriedigung des Gläubigers führen.