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zu Art 1 EuUVO (Fuchs)

Fuchs1. AuflJänner 2019

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

 

(1) Diese Verordnung findet Anwendung auf Unterhaltspflichten, die auf einem Familien-, Verwandtschafts-, oder eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruhen.

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