Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Erstellung beziehungsweise späteren Änderung der in den Artikeln 5 und 14 genannten Formulare. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 20 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Formulare wurden mit der DVO 2014/939 erlassen (ABl 2014 L 181 vom 29.6.2013, S 4).