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zu Art 18 HKÜ (Nademleinsky)

Nademleinsky1. AuflJänner 2019

Die Gerichte oder Verwaltungsbehörden werden durch die Bestimmungen dieses Kapitels nicht daran gehindert, jederzeit die Rückgabe des Kindes anzuordnen.

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Das HKÜ will die Rückführung entführter Kinder erleichtern, nicht erschweren. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden können daher jede Rechtsquelle heranziehen, um die Rückführung des Kindes anzuordnen. Das gilt auch für innerstaatliches Recht. In den USA kann etwa gestützt auf den UCCJA die Rückführung eines Kindes (auch über 16 Jahren) von den USA nach Österreich angeordnet und durchgesetzt werden.11State of Connecticut Superior Court, 8.8.2017, Docket nr LLI-FA-16–4016190-S (unveröffentlicht). Die englischen Gerichte dürften generell eine Ermessenskompetenz für sich in Anspruch nehmen.22Vgl Pirrung in Staudinger (2018) Vorbem E zu Art 19 EGBGB, Rz E 84 mwN.

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