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zu Art 5 HKÜ (Nademleinsky)

Nademleinsky1. AuflJänner 2019

Im Sinn dieses Übereinkommens umfasst

das „Sorgerecht“ die Sorge für die Person des Kindes und insbesondere das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen;das Recht „Recht zum persönlichen Umgang“ das Recht, das Kind für eine begrenzte Zeit an einen anderen Ort als seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu bringen.

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