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zu Art 46 KSÜ (Huter)

Huter1. AuflJänner 2019

Ein Vertragsstaat, in dem verschiedene Rechtssysteme oder Gesamtheiten von Regeln für den Schutz der Person und des Vermögens des Kindes gelten, muss die Regeln dieses Übereinkommens nicht auf Kollisionen anwenden, die alleine zwischen diesen verschiedenen Rechtssystemen oder Gesamtheiten von Regeln bestehen.

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