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Ehe- und Partnerschaftsrecht: Kommentar, Gitschthaler/Höllwerth
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zu §§ 37, 38, 111 KOVG (Aichhorn)
Aichhorn
2. Aufl
September 2021
(1)
Eine Witwen(Witwer)rente gebührt auch
der Frau,
dem Mann,
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Stichworte
§§ 37, 38, 111 KOVG 1957