vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu §§ 382e–382i EO (Beck)

Beck2. AuflSeptember 2021

Dauer

(1) Eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen kann längstens für sechs Monate angeordnet werden.

(2) Eine einstweilige Verfügung zum allgemeinen Schutz vor Gewalt (...) kann längstens für ein Jahr angeordnet werden. Gleiches gilt für eine Verlängerung der einstweiligen Verfügung nach Zuwiderhandeln durch den Antragsgegner.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte