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zu § 17 1. DVEheG (Höllwerth)

Höllwerth2. AuflSeptember 2021

Schuldausspruch im Aufhebungsurteil

 

Wird die Ehe aufgehoben und ist ein Ehegatte im Sinne des § 42 Abs. 2 des Ehegesetzes oder des § 19 Abs. 2 dieser Verordnung als schuldig anzusehen, so ist dies im Urteil auszusprechen.

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