vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 59 EheG (Aichhorn)

Aichhorn2. AuflSeptember 2021

Nachträgliche Geltendmachung von Scheidungsgründen bei Scheidung wegen Verschuldens

 

(1) Nach Ablauf der im § 57 bezeichneten Fristen kann während eines Scheidungsstreites ein Scheidungsgrund noch geltend gemacht werden, wenn die Frist bei der Klageerhebung noch nicht verstrichen war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte