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§ 5 PrivHG (Huber)

Huber10. AuflMärz 2025

(1) Jede Privathochschule hat durch Erlassung einer Satzung die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Ordnungsvorschriften festzulegen. Die Satzung hat

die Prinzipien der Hochschulautonomie zu achten,den internationalen hochschulischen Standards zu entsprechen,

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