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§ 29 HSG 2014 (Huber)

Huber10. AuflMärz 2025

Die Aufgaben der Studienvertretung sind:

Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;Nominierung der von der Hochschulvertretung zu entsendenden Vertreterinnen und Vertretern in Organe, Kommissionen und Unterkommissionen der Bildungseinrichtung nach Maßgabe der dortigen organisationsrechtlichen Bestimmungen;

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