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ÖH-Recht, Huber
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§ 18 HSG 2014 (Huber)
Huber
10. Aufl
März 2025
(1)
Die Aufgaben der Organe gemäß § 15 Abs. 2 sind:
Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;
Verfügung über das zugewiesene Budget;
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Stichworte
§ 18 HSG 2014