Seit der ersten Auflage habe ich das Vorwort genützt, um den Gesetzgeber auf Mängel des HSG hinzuweisen. Umso erfreulicher ist daher, dass zum 1.10.2014 das HSG 2014 in Kraft getreten ist, das etliche der kritisierten Mängel behoben hat. Insgesamt kann die Neufassung nur begrüßt werden. Die Rückkehr zur Direktwahl der Bundesvertretung, die einheitliche Regelung der Vertretungseinrichtungen an allen Bildungseinrichtungen in einem (!) Gesetz und die Verleihung des aktiven und passiven Wahlrechts an alle Studierenden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu begrüßen und rechtfertigen auch den Applaus von weiten Teilen der StudierendenvertreterInnen.
