Das Vorwort dient traditionell dazu, den „Puls“ des HSG-Gesetzgebers zu fühlen. In den vergangenen zwei Jahren wurde das HSG maßvoll vor allem an die Voraussetzungen der DSGVO angepasst. Auch dass mittlerweile jene Verordnungen, die die Richtlinien der Kontrollkommission ablösen, erlassen wurden, ist zu begrüßen.
