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Anhang 7. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Pflichten bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten, die Trennung und die Behandlung von bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten anfallenden Abfällen, die Herstellung und das Abfallende von Recycling- Baustoffen (Recycling-Baustoffverordnung – RBV) (Bleckmann)

Bleckmann1. AuflMärz 2024

BGBl. II 2015/181 idF BGBl II 2016/290

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