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Anhang 4. Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings, der Biodiversität und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI / CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG) (Bleckmann)

Bleckmann1. AuflMärz 2024

§ 1. Ziele dieses Bundesgesetzes sind:

bis 3. ...

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