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Anhang 1. Artikel VII (Bleckmann)

Bleckmann1. AuflMärz 2024

Inhaltsübersicht

Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit 1. Juli 1989 in Kraft.

(2) Der II. Abschnitt und der § 20 des Art. I treten mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

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