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§ 34 ALSAG (Bleckmann)

Bleckmann1. AuflMärz 2024

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe von 360 bis 7270 Euro zu bestrafen, wer

der Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 2, sich geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu bedienen, nicht nachkommt, der Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 2, Belege herzustellen, nicht nachkommt,

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