Das Problem mit dem ALSAG bringt die VOEB-Stellungnahme zum Verwaltungsreformgesetz vom 18.11.2016 (41/SN-254/ME XXV. GP ) auf den Punkt: „Das Altlastensanierungsgesetz wurde durch die ständigen Anlassnovellierungen im Laufe der letzten Jahre zu einem für die Normadressaten unlesbarem und nicht mehr verständlichem Gesetz. Selbst für ausgewiesene Spezialisten und die vollziehenden Behörden scheint aufgrund der unklaren Formulierungen nicht mehr klar zu sein, welche Tätigkeiten mit Abfällen der Beitragspflicht unterliegen und welche Tätigkeiten beitragsfrei sind. Dies hat zur Konsequenz, dass bei praktisch jedem „Geschäftsfall“ mit Abfällen begründete Zweifel bestehen und dieses Gesetz seit der letzten großen Novelle im Jahr 2006 zu hunderten Feststellungsverfahren gemäß § 10 ALSAG geführt hat. Ein Verwaltungsaufwand, der einen großen Schaden für die Volkswirtschaft verursacht.“
