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zu § 20 ECG

Zankl2. AuflOktober 2015

6. Abschnitt
Herkunftslandprinzip und Ausnahmen

 

(1) Im koordinierten Bereich (§ 3 Z 8) richten sich die rechtlichen Anforderungen an einen in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Diensteanbieter nach dem Recht dieses Staats.

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