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zu § 13 ECG

Zankl2. AuflOktober 2015

5. Abschnitt
Verantwortlichkeit von Diensteanbietern

 

(1) Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt, ist für die übermittelten Informationen nicht verantwortlich, sofern er

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