vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 570 ZPO (Frauenberger)

Frauenberger6. AuflNovember 2025

Fristen in Bestandsachen

 

Die in den §§ 560 bis 569 festgesetzten Fristen können nicht verlängert werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte