Erhebung der Berufung
Die Berufung wird durch Überreichung eines vorbereitenden Schriftsatzes (Berufungsschrift) bei dem Prozessgericht erster Instanz erhoben.
Erhebung der Berufung
Die Berufung wird durch Überreichung eines vorbereitenden Schriftsatzes (Berufungsschrift) bei dem Prozessgericht erster Instanz erhoben.
