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§ 407 ZPO (Frauenberger-Pfeiler)

Frauenberger-Pfeiler6. AuflNovember 2025

(1) Bei Verurteilung zur Entrichtung einer Geldrente wegen Tötung, Körperverletzung oder Freiheitsentziehung kann das Gericht, wenn eine Sicherstellung der künftigen Zahlungen offenbar notwendig erscheint, auf Antrag im Urteile auch auf Sicherheitsleistung erkennen.

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