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§ 400 ZPO (Frauenberger-Pfeiler)

Frauenberger-Pfeiler6. AuflNovember 2025

Die Bestimmungen der §§ 396 bis 399 sind auch dann anzuwenden, wenn eine der Parteien wegen unangemessenen Betragens aus dem Gerichtssaale entfernt wird.

[Stammfassung]

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