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§ 327 ZPO (Rechberger/Koller)

Rechberger/Koller6. AuflNovember 2025

Würdigung der Zeugenaussage

 

Alle Umstände, welche auf die Unbefangenheit des Zeugen und die Glaubwürdigkeit seiner Aussage von Einfluss sind, hat das Gericht nach freier Überzeugung sorgfältig zu würdigen.

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