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§§ 305–306 ZPO (Rechberger/Koller)

Rechberger/Koller6. AuflNovember 2025

Die Vorlage anderer Urkunden kann verweigert werden:

wenn der Inhalt Angelegenheiten des Familienlebens betrifft;wenn der Gegner durch die Vorlage der Urkunde eine Ehrenpflicht verletzen würde;

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