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§ 227 ZPO (Rechberger/Wilfinger)

Rechberger/Wilfinger6. AuflNovember 2025

(1) Mehrere Ansprüche des Klägers gegen denselben Beklagten können, auch wenn sie nicht zusammenzurechnen sind (§ 55 JN), in derselben Klage geltend gemacht werden, wenn für sämtliche Ansprüche

das Prozessgericht zuständig unddieselbe Art des Verfahrens zulässig ist.

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